Begutachtungsverfahren

Die in unserer Zeitschrift abgedruckten Beiträge durchlaufen ein mehrstufiges internes Begutachtungsverfahren (Peer-Review-Verfahren¹), um ihre wissenschaftliche und editorische Qualität sicherzustellen. Alle Einreichungen werden dabei von mindestens zwei Redaktionsmitgliedern begutachtet und nach Möglichkeit in einer Redaktionssitzung diskutiert. Zusätzlich durchläuft jeder Text vor dem Druck ein Korrektorat.

Textangebot

Die Redaktion erstellt für jeden Heftschwerpunkt einen Call for Papers, mit dem sie zur Einreichung von Textangeboten einlädt. Diese erreichen uns als ein- bis zweiseitiges Exposé, in dem die zentrale These sowie der theoretische und empirische Debattenkontext dargestellt werden. Auch die Einreichung vollständiger Texte ist möglich. Wir veröffentlichen jedoch keine Nachdrucke, sondern nur Originalbeiträge, die noch nicht in deutscher Sprache erschienen oder anderswo zur Veröffentlichung eingereicht sind.

Textangebote werden von der Redaktion geprüft. Im Falle ihrer Annahme wird die Autorin / der Autor zum Verfassen eines Beitrags aufgefordert. Zwischen der Einreichung des Exposés und der Abgabe des Beitrags liegen etwa vier Monate. Über den Abdruck des Beitrags entscheidet die Redaktion endgültig erst nach Einreichung des vollständigen Manuskriptes in Form eines internen Begutachtungsverfahrens.

Es besteht die Möglichkeit, auch außerhalb des Schwerpunkts Exposés und vollständige Beiträge einzureichen. 

Die Maximallänge für Aufsätze ist 45.000 Zeichen einschließlich Fußnoten, Literatur und Leerzeichen. Bezüglich der Zitierweise und äußeren Form sind unbedingt unsere Richtlinien für PROKLA-Aufsätze zu beachten. Beiträge, die nicht der hier dargelegten Form entsprechen, müssen von Autorin bzw. Autor entsprechend überarbeitet werden.

Begutachtung

Jeder eingegangene Beitrag wird von zwei Redaktionsmitgliedern begutachtet und in einigen Fällen auch von der gesamten Redaktion diskutiert, bei Bedarf werden zudem ein oder mehrere Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats hinzugezogen. Bei der Begutachtung werden formale und inhaltliche Bearbeitungsvorschläge ins Manuskript eingefügt. Kriterien für die Begutachtung sind Übereinstimmung mit dem Themenspektrum und dem Selbstverständnis unserer Zeitschrift, inhaltliche und formale Kohärenz, sprachlicher Stil, wissenschaftliche und methodische Korrektheit, Bezug auf den Forschungsstand sowie die Originalität des Manuskripts.

Entscheidet sich die Redaktion für eine Veröffentlichung des Beitrags, wird das mit Bearbeitungen und Änderungsvorschlägen versehene Manuskript der Autorin bzw. dem Autor zur Überarbeitung zurückgesandt. Bei Bedarf oder Interesse werden vorher weitere Redaktionsmitglieder hinzugezogen.

Autorisierung und Korrektorat

Das mit Änderungen und Vorschlägen versehene Manuskript wird von der Autorin bzw. dem Autor bearbeitet. Bei Bedarf wird ein zweiter Bearbeitungsdurchlauf eingeschoben. Nach der Autorisierung findet eine Endkontrolle der autorisierten Version durch die Redaktion statt, hier wird geprüft, ob die Änderungen kohärent umgesetzt sind. Danach folgt das Korrektorat hinsichtlich u.a. Grammatik, Orthographie, Stil, Ausdruck. Diese Version wird von der Autorin oder dem Autor autorisiert; in einer letzte Runde werden Rechtschreib- und Tippfehler beseitigt. An den letzten Arbeitsschritten sind mindestens zwei Mitglieder der Redaktion sowie der Verlag beteiligt.

Referenzen

¹ vgl.; Neidhardt Friedhelm (2016): Selbststeuerung der Wissenschaft durch Peer-Review-Verfahren. In: Simon et al. (Hrsg.): Handbuch Wissenschaftspolitik. Wiesbaden: 261-277.; Wissenschaftsrat (2017): Begutachtungen im Wissenschaftssystem. Positionspapier. Berlin. URL: https://bit.ly/2i5wKqL