Die Modernisierung des Arbeitsrechts im Korporatistischen Verbund
Entwicklungstendenzen der Verrechtlichung industrieller Beziehungen in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre
DOI:
https://doi.org/10.32387/prokla.v12i46.1535Schlagworte:
Modernisierung, Arbeitsrecht, Korporatismus, Entwicklung, Verrechtlichung, IndustrieAbstract
Seit einiger Zeit beherrschen zwei Begriffe die gewerkschafts- und rechtstheoretische Diskussion: Während im Bereich industriesoziologischer Theoriebildung »Korporatismus« zu scheinbar alles (und häufig nichts) erklärenden Kategorie für den Steuerungsverbund von Gewerkschaften, Unternehmern und Staat avanciert ist (vgl. zusammenfassend Heinze 1981), kursiert in rechtssoziologischen Untersuchungen der Begriff »Verrechtlichung« als Bezeichnung für eine spezifische Strategie staatlicher Regulierung und Kanalisierung gesellschaftlicher Konflikte (Voigt 1980). Ob eine Verbindung dieser beiden (jeweils außerordentlich heterogenen) Konzeptionen einen analytischen Gewinn für die Frage nach der Funktion normativer Regelungen für gewerkschaftliche Handlungsparameter verspricht, wollen die nachfolgenden Überlegungen prüfen. Sie knüpfen an Thesen an und setzen sie voraus, die ich in anderem Zusammenhang ausführlich entwickelt habe (Erd 1978). Was damals empirisch zu belegen versucht wurde und theoretisch mehr einer Ahnung als einer begrifflichen Gewißheit entsprach, scheint sich heute im Rahmen des Korporatismus-Konzepts präzisieren zu lassen.